E I N Z E L P L A T Z L I Z E N Z A Gegenstand des Vertrages: Gegenstand dieses Vertrages ist die Vollversion des Programmes PC-PLANETARIUM, das urheberrechtlich geschtzt ist und nach dem Shareware-Konzept vertrieben wird. Lizenzgeber ist der Programmautor Wolfram Spohr, Heinrich-von- Gagern-Straáe 36, D-2900 / D-26133 Oldenburg. Lizenznehmer ist der Endverbraucher dieses Produktes. Der Lizenzgeber macht darauf aufmerksam, daá es nach dem Stand der Technik nicht m”glich ist, Software so zu erstellen, daá sie mit allen m”glichen Konfigurationen fehlerfrei zusammenar- beitet. B Registriergebhr: Der Lizenznehmer verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag (Regi- striergebhren, Versandkosten) vollst„ndig und innerhalb einer Woche nach Auslieferung zu bezahlen. C Umfang der Lieferung: Der registrierte Anwender erh„lt vom Programmautor die aktuel- le Shareware-Version, sowie eine Registrier- und Seriennummer, die ber das Untermen VOLLVERSION des Hauptmens INFORMATION einzugeben sind. Nach Eingabe dieser Nummern und Auswahl eines entsprechenden Befehlsbuttons wird die Datei LIZENZ.ID erzeugt, die die Shareware-Version zur registrierten Vollversion macht. Die Lieferung eines gedruckten Handbuches im A5-Format ist op- tional (siehe Datei BESTELL.TXT). D Umfang der Benutzung und Beschr„nkungen: Die Shareware-Version (PC-PLANETARIUM ohne LIZENZ.ID !) darf beliebig oft kopiert und weitergegeben werden. Gegebenenfalls anfallende Kopiergebhren drfen DM 20,00 fr das vollst„ndige Produkt nicht bersteigen. Registrier-, Seriennummer und die Datei LIZENZ.ID drfen jedoch keinesfalls an Dritte weitergege- ben werden. Der Lizenzgeber gew„hrt dem Lizenznehmer fr die Dauer dieses Vertrages das einfache nicht ausschlieáliche und pers”nliche Recht, die Vollversion des Programmes PC-PLANETARIUM auf einem einzelnen Computer und nur an einem Ort zu benutzen. Die Voll- version darf von einem Computer auf einen anderen bertragen werden, vorausgesetzt, daá sie zu irgendeinem Zeitpunkt immer nur auf einem einzelnen Computer genutzt wird. Die Žnderung, šbersetzung, Dekompilierung oder Zurckentwick- lung des Programmpaketes oder einzelner Dateien wird untersagt. Es ist ausdrcklich verboten, die Vollversion ganz oder teil- weise in ursprnglicher oder abge„nderter Form oder in mit an- derer Software zusammengemischter oder in anderer Software ein- geschlossener Form zu kopieren oder anders zu vervielf„ltigen. Der in der Software vorhandene Urheberrechtsvermerk darf nicht entfernt oder ver„ndert werden. E Weitergabe an Dritte: Das Recht zur Benutzung der Vollversion kann nur mit vorheri- ger schriftlicher Einwilligung des Lizenzgebers und nur unter den Bedingungen dieses Vertrages an einen Dritten bertragen werden. Vermietung und Verleih der Vollversion sind ausdrck- lich untersagt. F Gew„hrleistung: Der Lizenzgeber gew„hrleistet gegenber dem Lizenznehmer, daá zum Zeitpunkt der šbergabe die Datentr„ger in Materialausfh- rung fehlerfrei sind. Sollten Datentr„ger fehlerhaft sein, so kann der Lizenznehmer Ersatzlieferung w„hrend der Gew„hrlei- stungszeit von 6 Monaten ab Auslieferung verlangen. Kommt der Lizenzgeber seiner Pflicht zur M„ngelbeseitigung in- nerhalb einer angemessenen Frist nicht nach, kann der Lizenz- nehmer vom Vertrag zurcktreten. Fr Programmfehler, die auf Eingriffe des Lizenznehmers in die Programmstruktur oder auf Bedienungsfehlern beruhen, bernimmt der Lizenzgeber keine Gew„hrleistung. G Haftung: Der Lizenzgeber haftet in vollem gesetzlichen Umfang fr das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft des Softwareproduktes. Der Lizenzgeber haftet fr von ihm vors„tzlich oder grob fahr- l„ssig zu vertretende Sch„den, gleich aus welchem Rechtsgrund, einmalig bis zur H”he des Gesamtbetrages der nach dem Vertrag zu zahlenden Registriergebhr. Jede weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Aus den vorstehend unter A genannten Grnden bernimmt der Li- zenzgeber keine Haftung fr die Fehlerfreiheit der Software. Insbesondere bernimmt der Lizenzgeber keine Gew„hr dafr, daá die Software den Anforderungen und Zwecken des Lizenznehmers gengt oder mit anderen von ihm ausgew„hlten Programmen zusam- menarbeitet. Die Verantwortung fr die richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung der Software sowie der damit beabsichtig- ten oder erzielten Ergebnisse tr„gt der Lizenznehmer. H Dauer des Vertrages: Der Vertrag l„uft auf unbestimmte Zeit. Das Recht des Lizenz- nehmers zur Benutzung der Software erlischt automatisch ohne Kndigung, wenn er eine Bedingung dieses Vertrages verletzt. Bei Beendigung des Nutzungsrechtes ist er verpflichtet, die Originaldisketten und alle Kopien der Software einschlieálich etwaiger abge„nderter Exemplare zu vernichten. I Schadenersatz bei Vertragsverletzung: Der Lizenzgeber macht darauf aufmerksam, daá der Lizenznehmer fr alle Sch„den aufgrund von Urheberrechtsverletzungen haftet, die dem Lizenzgeber aus einer Verletzung dieser Vertragsbestim- mungen durch den Lizenznehmer entstehen. J Schluábestimmungen: Fr s„mtliche Rechtsbeziehungen und Vertr„ge mit dem Lizenzge- ber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein, berhrt dies die Geltung der brigen Regelungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die ih- rem wirtschaftlichen Sinn am n„chsten kommt. Lizenzvertrag 04/1993-E